Kann die Scheidung feststehen, während die Schuldfrage offen ist?
betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Die Scheidung selbst kann rechtskräftig werden, obwohl über das Verschulden noch nicht endgültig entschieden ist. Bei einer Scheidung wegen Verschuldens muss allerdings irgendein Verschulden des Beklagten angenommen werden, damit die Ehe überhaupt geschieden werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Im Eheverfahren kann der Scheidungsausspruch in Rechtskraft erwachsen, ohne dass bereits rechtskräftig über das Verschulden entschieden ist. Bei einer Ehescheidung aus Verschulden ist allerdings die Annahme irgendeines Verschuldens des Beklagten präjudiziell für den Scheidungsausspruch. Im Fall von Klage und Widerklage trifft die Präjudizialität des Verschuldens eines der Streitteile begrifflich nur dann zu, wenn noch kein Verschulden eines der Streitteile wenigstens teilweise rechtskräftig festgestellt ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde die Ehe gemäß § 49 EheG geschieden, kommt eine Abänderung des Verschuldensausspruchs nur aufgrund des von der beklagten Partei erhobenen Mitverschuldensantrags in Betracht, wenn also die klagende Partei ihrerseits iSd § 60 Abs 3 Satz 1 EheG ein Verhalten gesetzt hätte, das die beklagte Partei berechtigte, auf Scheidung wegen Verschuldens zu klagen.OGH 3 Ob 133/25t, 24.09.2025
- Hier: Der Beklagte hat in der Berufung die Scheidung aus dem Alleinverschulden der Klägerin begehrt. Daraus ist ableitbar, dass er für seine Person sein Verschulden zur Gänze bestreitet. Damit hat er nicht nur die Verschuldensabwägung, sondern auch den die Scheidung der Ehe aussprechenden Teil des Ersturteils angefochten.OGH 10 Ob 30/18m, 26.07.2018
- Den Parteien steht es im Falle einer Verschuldensscheidung somit frei, nur den Verschuldensausspruch anzufechten, sodass das Rechtsmittelgericht den unangefochten gebliebenen Ausspruch über die Ehescheidung als solchen nicht mehr überprüfen darf, wenn feststeht, dass den beklagten Ehegatten ein Verschulden trifft und lediglich die Frage der Gewichtung der Verschuldensanteile noch erörterungsbedürftig ist.OGH 10 Ob 30/18m, 26.07.2018
- Bekämpft im Fall einer reinen Zerrüttungsscheidung der Scheidungskläger allein den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG, kann keine Teilrechtskraft des Scheidungsausspruchs eintreten.OGH 1 Ob 194/14g, 22.10.2014
- Bzw die Gewichtung des beiderseitigen Verschuldens.OGH 1 Ob 202/10b, 15.12.2010
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- Ist der Scheidungsausspruch bei einem Urteil nach § 49 EheG in Rechtskraft erwachsen, steht damit die Eheverfehlung des Beklagten unverrückbar fest. Er kann im weiteren Verfahren über die Verschuldensfrage weder bestreiten, eine solche Eheverfehlung begangen zu haben, noch deren Verfristung einwenden, sondern nur durch den Nachweis einer Eheverfehlung der Klägerin einen Ausspruch beiderseitigen Verschuldens erreichen.OGH 1 Ob 145/07s, 14.08.2007
- Hier: Die in § 460 Z 8 ZPO angeordnete Rechtsfolge konnte sich nur auf die im Zeitpunkt des Ablebens des Klägers allein strittige Verschuldensfrage beziehen.OGH 6 Ob 52/07a, 25.05.2007
- Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Teilurteil über das Scheidungsbegehren erkannt wurde oder das Scheidungsurteil mit Verschuldensausspruch nur in letzterem Punkt angefochten wurde (so schon 1 Ob 281/97y).OGH 6 Ob 52/07a, 25.05.2007
- Trifft den Beklagten und Widerkläger kein Verschulden, wohl aber den Kläger und Widerbeklagten, ist die Klage abzuweisen und die Ehe auf Grund der Widerklage zu scheiden.OGH 6 Ob 77/06a, 27.04.2006
- Es steht den Parteien im Falle einer Verschuldensscheidung frei, nur den Verschuldensausspruch anzufechten, sodass das Gericht grundsätzlich den unangefochten gebliebenen Ausspruch über die Ehescheidung nicht mehr überprüfen darf, wenn feststeht, dass den beklagten Ehegatten ein Verschulden trifft, die Frage der Mitschuld des Klägers und die allfällige Gewichtung der Verschuldensanteile aber noch erörterungsbedürftig ist.OGH 9 Ob 258/01h, 28.11.2001
- Eine Teilrechtskraft der Ehescheidung kann nur in jenen Fällen eintreten, in welchen Grundlage des Scheidungsbegehrens eine Scheidung aus dem Rechtsgrund des § 49 EheG ist.OGH 9 Ob 158/99x, 01.09.1999
- Gilt nicht bei Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG und Nichterledigung des Verschuldensantrags nach § 61 Abs 3 EheG.OGH 1 Ob 514/86, 09.04.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 3 Ob 133/25t, 24.09.2025
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 165/18k, 25.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 30/18m, 26.07.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 7/18p, 27.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §49 D; EheG §60 Abs2; 1.DVEheG §76 Abs1; 1.DVEheG §79
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