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Wann wird meine eigene Verfehlung nicht angerechnet?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Der Ausschluss der Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten schwere Eheverfehlungen zu verantworten haben. Die Verfehlung des Beklagten wird nur dann nicht gewertet, wenn sie durch das ehewidrige Verhalten des Klägers veranlasst wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Anwendung des § 49 Satz 2 EheG setzt eine zurechenbare schwere Eheverfehlung sowohl auf Seite des klagenden wie auf Seite des beklagten Eheteiles voraus. Letztere wird aber nur dann nicht als solche gewertet, wenn sie durch die eigene ehewidrige Handlung des Klägers veranlaßt wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

EheG §49 E

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Keine Aufrechnung der Eheverfehlungen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Verfehlungen beider Ehepartner ist nicht nötig, das Verhalten des beklagten muss aber durch jenes des klagenden Ehepartners irgendwie beeinflusst worden sein. Sonst käme es zu einer Aufrechnung der beiderseitigen Verfehlungen, die nicht zulässig ist. Anders ist es nur, wenn die Verfehlungen des Beklagten daneben so weit zurücktreten, dass ihre Berücksichtigung sittlich nicht zu rechtfertigen wäre.

günstig für Kläger Beweislast bei Eheverfehlungen und Krankheit

Wer die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen begehrt, muss nur diese Verfehlungen beweisen, nicht auch den Gesundheitszustand des anderen. Beruft sich der andere darauf, dass er wegen einer Störung nicht verantwortlich ist, muss er das selbst beweisen. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass bestimmte Verfehlungen davon nicht erfasst sind.

Verwandte Fragen

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