Kann mein Partner bei der Scheidung trotzdem als schuldig gelten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1982)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Selbst bereits verziehene oder verfristete Eheverfehlungen können beim Zerrüttungsverschulden geltend gemacht werden.OGH 9 Ob 16/19x, 25.06.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 9 Ob 16/19x, 25.06.2019, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 80/19z, 27.05.2019, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
EheG §61 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.
Ja. Auch bereits verziehene Eheverfehlungen dürfen herangezogen werden, wenn beurteilt wird, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Dasselbe gilt bei der Frage des überwiegenden Verschuldens und für verfristete Verfehlungen.