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Kann mein Partner bei der Scheidung trotzdem als schuldig gelten?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten
Ja. Wird die Ehe wegen unheilbarer Zerrüttung geschieden, genügt für den Ausspruch über das Verschulden schon ein deutlich geringeres Maß an Mitverantwortung an der Zerrüttung. Dabei dürfen auch Verfehlungen herangezogen werden, die bereits verziehen oder für eine Scheidungsklage zu lange her sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (20 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1982)

Für den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG genügt unter Umständen das wesentlich geringgradigere Zerrüttungsverschulden im Sinn des § 55 EheG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Genannte Normen

EheG §61 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Teilurteil auf Scheidung aus Verschulden

Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.

günstig für Kläger Verziehene Verfehlungen und die Zerrüttungsursache

Ja. Auch bereits verziehene Eheverfehlungen dürfen herangezogen werden, wenn beurteilt wird, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Dasselbe gilt bei der Frage des überwiegenden Verschuldens und für verfristete Verfehlungen.

Verwandte Fragen

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