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Genügt es, meine Gegenforderung ohne Betrag einzuwenden?

günstig für Kläger betrifft Beklagte, Kläger, Unternehmer
Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie eine eigene Forderung geltend, über die erst im Urteil abgerechnet werden soll. Von einer aufrechenbaren Forderung kann aber keine Rede sein, wenn Sie nicht einmal angeben, um welchen Betrag es geht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die prozessuale Aufrechnungseinrede hat die Geltendmachung einer aufrechenbaren, aber noch nicht aufgerechneten Gegenforderung, mit der erst im Urteil aufgerechnet werden soll, zum Gegenstand. Von einer aufrechenbaren Gegenforderung kann nicht gesprochen werden, wenn diese nicht einmal ziffernmäßig angegeben wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnungseinrede im Prozess

Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie als Beklagter eine eigene Forderung gegen den Kläger geltend. Das Gericht soll über Bestand und Aufrechenbarkeit dieser Forderung entscheiden, die Aufrechnung vollziehen und die Klage abweisen.

günstig für Beklagter Bedingter Charakter der Aufrechnungseinrede

Die im Prozess erhobene Aufrechnungseinrede wirkt nur für den Fall, dass das Gericht die Klagsforderung bejaht. Dann wird über die Gegenforderung im Spruch entschieden. Wurde dagegen schon außerhalb des Verfahrens aufgerechnet, ist das bloß eine Vorfrage und scheint im Spruch nicht auf.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Aufrechnung im Prozess oder davor
Verfahrensrecht · Entscheidung über die Gegenforderung
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