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Was gilt, wenn ich im Prozess mit einer eigenen Forderung aufrechne?

günstig für Kläger betrifft Gläubiger, Schuldner, Beklagter
Im Zweifel wird angenommen, dass Sie die Aufrechnung erst im Verfahren geltend machen. Wollen Sie sich darauf berufen, dass die Schuld durch eine schon vorher erklärte Aufrechnung getilgt ist, muss das aus Ihrem Vorbringen eindeutig hervorgehen. Dieser Fall ist in der Praxis die seltene Ausnahme.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Im Prozess kann die Aufrechnung als Schuldtilgungseinwand, der sich auf eine (vor oder während des Prozesses) bereits vollzogene ("außergerichtliche") Aufrechnung stützt, oder durch prozessuale Aufrechnungseinrede geltend gemacht werden. Im Zweifel ist aber die Geltendmachung einer Gegenforderung im Prozess, mit der sich der Beklagte nicht auf eine schon vorher ("außergerichtlich") vollzogene Aufrechnung stützt, als bloße Prozessaufrechnung anzusehen; die Erhebung des (in der Praxis die seltene Ausnahme bildenden) Schuldtilgungseinwandes setzt voraus, dass aus dem Vorbringen des Beklagten eindeutig hervorgeht, dass er eine privatrechtliche Gestaltungserklärung bereits abgegeben hat oder während des Prozesses abgeben will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnung außerhalb des Prozesses

Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.

günstig für Beklagter Bedingter Charakter der Aufrechnungseinrede

Die im Prozess erhobene Aufrechnungseinrede wirkt nur für den Fall, dass das Gericht die Klagsforderung bejaht. Dann wird über die Gegenforderung im Spruch entschieden. Wurde dagegen schon außerhalb des Verfahrens aufgerechnet, ist das bloß eine Vorfrage und scheint im Spruch nicht auf.

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