Was gilt, wenn ich im Prozess mit einer eigenen Forderung aufrechne?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Unterschied zwischen prozessualer Aufrechnungseinrede und Schuldtilgungseinwand besteht lediglich darin, dass bei Zweiterem eine unbedingte, dem Bestand der Klagsforderung voraussetzende Aufrechnung erfolgt, die Klagsforderung daher nicht mehr strittig ist und nur mehr über den Bestand der Gegenforderung abzusprechen ist.OGH 8 Ob 233/00y, 29.03.2001
- Im Zweifel ist eine prozessuale Aufrechnungseinrede anzunehmen.OGH 3 Ob 49/99y, 20.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 90/21b, 30.11.2021
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.
Die im Prozess erhobene Aufrechnungseinrede wirkt nur für den Fall, dass das Gericht die Klagsforderung bejaht. Dann wird über die Gegenforderung im Spruch entschieden. Wurde dagegen schon außerhalb des Verfahrens aufgerechnet, ist das bloß eine Vorfrage und scheint im Spruch nicht auf.