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Wann ist meine Schuld durch eine Gegenforderung wirklich getilgt?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Gläubiger
Bei einer nur hilfsweise erklärten Aufrechnung im Prozess erst mit der Rechtskraft der Entscheidung. Wird gleichzeitig über dieselbe Forderung in einem verbundenen Verfahren entschieden, kann dort noch nicht berücksichtigt werden, dass die Forderung schon getilgt wäre.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei einem Zahlungsbegehren tritt die Tilgungswirkung der Eventualaufrechnung erst mit der Rechtskraft der Entscheidung ein. Wenn daher in einer Entscheidung über zwei verbundene Rechtssachen sowohl über die Gegenforderung als auch über die idente Widerklageforderung entschieden wird, kann bei Beurteilung des Widerklagebegehrens noch nicht über die Tilgungswirkung der Gegenforderung abgesprochen werden, weil diese Wirkung erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung eintritt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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