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Was ändert sich, wenn ich schon vor dem Prozess aufgerechnet habe?

betrifft Beklagte, Kläger, Unternehmer, Mieter, Vermieter
Berufen Sie sich darauf, dass Sie bereits außerhalb des Verfahrens aufgerechnet haben, wenden Sie ein, die Schuld sei schon getilgt; damit wird ohne weitere Prüfung vom Bestand der Klagsforderung ausgegangen. Erheben Sie dagegen erst im Verfahren die Aufrechnungseinrede, wird über Ihre Gegenforderung gesondert entschieden. Im Zweifel wird eine solche Einrede angenommen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Zum Unterschied von Schuldtilgungseinwand (zufolge erfolgter Aufrechnung) und Aufrechnungseinrede im Prozeß.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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