Was gebe ich auf, wenn ich die Forderung dem Grunde nach anerkenne?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 09.11.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Einwand, dass der Geschädigte seine Schadensminderungspflicht verletzt habe, berührt nur dann den Grund des Anspruchs, wenn behauptet wird, daß dadurch der Schadenersatz völlig ausgeschlossen wird.OGH 2 Ob 114/71, 20.04.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 104/16v, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie im Prozess den Anspruch anerkennen, akzeptieren Sie damit das Begehren des Gegners insgesamt. Sie geben damit aber nicht zu, dass die einzelnen behaupteten Tatsachen stimmen. Das unterscheidet das Anerkenntnis vom Geständnis.
Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.