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Was gebe ich auf, wenn ich die Forderung dem Grunde nach anerkenne?

günstig für Kläger betrifft Beklagter, Kläger, Geschädigter
Mit einem Anerkenntnis dem Grunde nach erkennen Sie alle Voraussetzungen des Anspruchs an, auch dass er bereits fällig ist. Einwände, die den Grund betreffen, etwa dass sich der Kläger einen Vorteil anrechnen lassen muss, können Sie im Verfahren über die Höhe nicht mehr erheben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 09.11.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Das Anerkenntnis einer Forderung dem Grunde nach erstreckt sich auf alle Prämissen des erhobenen Anspruches (3 Ob 286/55 = SZ 28/150, auch 3 Ob 505/57, 2 Ob 312/58, 1 Ob 241/60 ua, Fasching in EvBl 1958,264 ff) und daher auch auf die gemäß § 406 ZPO - mit Ausnahme des dort angeführten Anspruches auf Alimente als wiederkehrende Leistung - bei Verurteilung zu einer Leistung erforderliche Fälligkeit des Anspruches. Die Einwendung, dass sich der Kläger eine Vorteilsausgleichung gefallen lassen müsse, berührt den Grund des Anspruches, sodass sie infolge des erfolgten Anerkenntnisses der Klagsforderung dem Grund nach im Verfahren über die Höhe überhaupt nicht mehr mit Erfolg erhoben werden kann (2 Ob 312/58).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anerkenntnis im Prozess

Wenn Sie im Prozess den Anspruch anerkennen, akzeptieren Sie damit das Begehren des Gegners insgesamt. Sie geben damit aber nicht zu, dass die einzelnen behaupteten Tatsachen stimmen. Das unterscheidet das Anerkenntnis vom Geständnis.

günstig für Beklagter Aufrechnung außerhalb des Prozesses

Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.

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