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Kann die Gegenseite meine Forderung noch vor dem Höchstgericht anerkennen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Auch im letzten Rechtszug kann die beklagte Seite den geltend gemachten Anspruch eindeutig und ohne Vorbehalt anerkennen. Auf Antrag der klagenden Seite ergeht dann ein Urteil nach diesem Anerkenntnis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Auch in dritter Instanz ist ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei zulässig (mit näherer Begründung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Weiterer Rechtszug bei Klageänderung

Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.

günstig für Beklagter Anerkenntnis im Prozess

Wenn Sie im Prozess den Anspruch anerkennen, akzeptieren Sie damit das Begehren des Gegners insgesamt. Sie geben damit aber nicht zu, dass die einzelnen behaupteten Tatsachen stimmen. Das unterscheidet das Anerkenntnis vom Geständnis.

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