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Wird beim Grund meines Anspruchs auch die Ursache geprüft?

betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte
Ja. Entscheidet das Gericht vorab nur über den Grund Ihres Anspruchs, muss es dabei auch klären, ob der Schaden auf das beanstandete Verhalten zurückgeht. Dazu gehört die Frage, welche Folgen auch bei sorgfältigem Verhalten eingetreten wären.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Im Verfahren über den Grund des Anspruches ist auch die Frage des Kausalzusammenhanges zu klären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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