Wird beim Grund meines Anspruchs auch die Ursache geprüft?
betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte
Ja. Entscheidet das Gericht vorab nur über den Grund Ihres Anspruchs, muss es dabei auch klären, ob der Schaden auf das beanstandete Verhalten zurückgeht. Dazu gehört die Frage, welche Folgen auch bei sorgfältigem Verhalten eingetreten wären.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Im Verfahren über den Grund des Anspruches ist auch die Frage des Kausalzusammenhanges zu klären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, welche Verletzungen der Kläger auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten der Beklagten erlitten hätte und welche darüber hinausgehenden Verletzungen er durch das sorgfaltswidrige Verhalten der Beklagten erlitten hat, gehört somit zum Grund des Anspruchs.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Aktivlegitimation und Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Bindung eines Zwischenurteils in Folgeprozessen
Verfahrensrecht · Zwischenurteil trotz Mitverschulden
Verfahrensrecht · Umfang des Anspruchsgrunds
Verfahrensrecht · Voraussetzungen für ein Zwischenurteil