Zum Inhalt springen

Kann das Gericht vorab klären, ob mir der Anspruch zusteht?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja. Die Frage, ob Ihnen der eingeklagte Anspruch überhaupt zusteht, gehört zum Grund des Anspruchs. Darüber kann das Gericht mit einem Zwischenurteil vorweg entscheiden, bevor es sich mit der Höhe befasst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.02.2020 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

Die Frage der Aktivlegitimation betrifft den Grund des Anspruches.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Voraussetzungen für ein Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Voraussetzungen eines Urteils über den Grund
Verfahrensrecht · Feststellungsklage und Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Zwischenurteil über den Anspruchsgrund
Verfahrensrecht · Bindung an das Zwischenurteil