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Was gehört alles zum Grund meines Anspruchs?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Zum Grund eines Anspruchs zählen alle Tatsachen, aus denen er abgeleitet wird, und auch alle Einwendungen, die sein Bestehen berühren. Entscheidet das Gericht vorab nur über den Grund, ist das alles bereits mit erledigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Zum Grund des Anspruches gehören alle rechtserzeugenden Tatsachen, aus denen der Anspruch abgeleitet wird, und alle Einwendungen, die seinen Bestand berühren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 24.

Im Gesetz

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