Was gehört alles zum Grund meines Anspruchs?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Zum Grund eines Anspruchs zählen alle Tatsachen, aus denen er abgeleitet wird, und auch alle Einwendungen, die sein Bestehen berühren. Entscheidet das Gericht vorab nur über den Grund, ist das alles bereits mit erledigt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Zum Grund des Anspruches gehören alle rechtserzeugenden Tatsachen, aus denen der Anspruch abgeleitet wird, und alle Einwendungen, die seinen Bestand berühren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, welche Verletzungen der Kläger auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten der Beklagten erlitten hätte und welche darüber hinausgehenden Verletzungen er durch das sorgfaltswidrige Verhalten der Beklagten erlitten hat, gehört somit zum Grund des Anspruchs.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
- Also auch der Kausalzusammenhang mit einer der behaupteten Schadensfolgen.OGH 2 Ob 26/20t, 29.06.2020
- Hier: Mitverschulden.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- Die Formulierung "Grund des Anspruchs" ist im Außerstreitverfahren nicht wesentlich anders zu verstehen als im Bereich der ZPO.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Im Verfahren über den Grund des Anspruchs sind alle Anspruchsvoraussetzungen und alle den Grund des Anspruchs betreffenden Einwendungen, so auch jene des fehlenden Verschuldens, des Mitverschuldens des Geschädigten oder allfälliger Haftungsbeschränkungen zu klären.OGH 2 Ob 58/15s, 02.07.2015
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die prozessökonomische Funktion eines Zwischenurteils liegt vorrangig darin, über den Anspruchsgrund abschließend abzusprechen und das weitere Verfahren von der Prüfung der für den Anspruchsgrund relevanten Umstände zu entlasten.OGH 5 Ob 212/10b, 26.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 24.
- OGH 7 Ob 108/25w, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 25/25i, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 50/18w, 28.11.2018
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Voraussetzungen für ein Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Aktivlegitimation und Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Zwischenurteil und Ursachenzusammenhang
Verfahrensrecht · Beweislast der klagenden Partei
Verfahrensrecht · Begehren und Sachverhalt als Streitgegenstand