Bindet das erste Urteil auch meinen späteren Prozess?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Dauer einer Schadensrente gehört zum Grund des Anspruches.OGH 2 Ob 38/02f, 18.04.2002
- Da das "Grundurteil" nach § 393 Abs 1 ZPO über den Grund des Anspruchs auch ohne Urteilsantrag ergehen kann, nicht über eine Vorfrage entscheidet und nur die prozessökonomische Gestaltung jenes Verfahrens zum Ziel hat, in dem es ergeht, kommt ihm keine über den Rechtsstreit hinausreichende materielle Urteilswirkung und auch nicht die Wirkung eines Feststellungsurteils zu. Dagegen ist das nur über Antrag zu fällende "Grundlagenurteil" nach § 393 Abs 2 ZPO, somit das Zwischenurteil über einen Zwischenfeststellungsantrag nach den §§ 236 bzw 259 ZPO, ein echtes Feststellungsurteil, das materielle Rechtskraft zu entfalten und dem Urteil über das Klagebegehren hinausgehende Bedeutung zu geben vermag.OGH 1 Ob 155/97v, 27.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Hat das Gericht vorab entschieden, dass Ihr Anspruch dem Grunde nach besteht, wirkt diese Entscheidung auch für eine Erweiterung Ihrer Forderung im späteren Verfahren über die Höhe. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Forderung aus demselben bereits beurteilten Grund stammt.
Nicht in jedem Punkt. Wurde früher nur festgestellt, dass kein Benützungsrecht besteht, ist damit nicht entschieden, welches Recht sonst besteht. Das neue Gericht darf die rechtliche Einordnung eigenständig prüfen. Unterschiedliche Ergebnisse nimmt die Rechtsordnung dabei in Kauf.