Genügt ein berechtigter Teilanspruch für ein Urteil dem Grunde nach?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufschlüsselung des Zahlungsbegehrens in hunderte Einzelpositionen für Eigenleistungen, Fremdleistungen und Materialaufwand zur Feststellung, Eindämmung und Beseitigung einer Grundwasserbeeinträchtigung sowie Verdienstentgang und Zinsschäden.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund kann nach der Novellierung des § 393 Abs 1 ZPO durch die WGN 1989 auch dann erlassen werden, wenn noch strittig ist, ob der Klageanspruch überhaupt mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht.OGH 1 Ob 378/98i, 19.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041036 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 7 Ob 108/25w, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ZPO idF WGN 1989 §393 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenurteil über den Grund einzelner Teilansprüche ist nur zulässig, wenn für diese Teile alle anspruchsbegründenden und alle anspruchsvernichtenden Umstände geprüft wurden. Dazu gehören neben Rechtswidrigkeit und Verschulden auch der Zusammenhang mit einer feststehenden Schadensfolge.
Ein Urteil über den Grund des Anspruchs darf erst ergehen, wenn alle Einwendungen erledigt sind, die dem Anspruch dem Grunde nach entgegenstehen. Dazu zählen auch Gegenforderungen, die die beklagte Partei geltend gemacht hat.