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Wann darf über den Grund meines Anspruchs vorab entschieden werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Ehegatten
Nur dann, wenn damit endgültig geklärt ist, dass der Anspruch besteht; die Frage darf nicht teilweise dem Verfahren über die Höhe überlassen bleiben. Setzt sich Ihre Forderung aus mehreren Teilen zusammen, muss für jeden Teil wenigstens ein teilweiser Erfolg gesichert sein. Bei einem einheitlichen Gesamtbetrag gilt das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Zwischenurteil nach § 393 Abs 1 ZPO soll Gewissheit über das Bestehen des Anspruches schaffen und darf daher diese Frage auch nicht bloß teilweise dem anschließenden Verfahren über die Höhe des Anspruches überlassen. Setzt sich der mit der Klage geltend gemachte Anspruch aus mehreren Anspruchsteilen zusammen, dann muss hinsichtlich eines jeden von ihnen ein wenigstens teilweiser Erfolg der Klage gewährleistet sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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