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Genügt es, dass mir ein Schaden entstehen könnte?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagte
Ein Urteil, das den Grund eines Schadenersatzanspruchs bejaht, setzt voraus, dass tatsächlich irgendein Schaden entstanden ist. Die bloße Möglichkeit, dass ein Schaden eintreten könnte, reicht dafür nicht aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Ein den Grund des Schadenersatzanspruches bejahendes Zwischenurteil setzt voraus, daß irgendein Schaden wirklich entstanden ist; die bloße Möglichkeit eines Schadenseintrittes reicht nicht hin.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zwischenurteil bei mehreren Ansprüchen

Werden mehrere Ansprüche in einer Klage geltend gemacht, darf schon dann über den Grund entschieden werden, wenn auch nur ein Teilanspruch mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht. Voraussetzung ist, dass die anspruchsbegründenden Umstände auch für die übrigen Teilansprüche vorliegen.

günstig für Kläger Bindung des Grundurteils bei Klagserweiterung

Ja. Hat das Gericht vorab entschieden, dass Ihr Anspruch dem Grunde nach besteht, wirkt diese Entscheidung auch für eine Erweiterung Ihrer Forderung im späteren Verfahren über die Höhe. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Forderung aus demselben bereits beurteilten Grund stammt.

Verwandte Fragen

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