Genügt es, dass mir ein Schaden entstehen könnte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, welche Verletzungen der Kläger auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten der Beklagten erlitten hätte und welche darüber hinausgehenden Verletzungen er durch das sorgfaltswidrige Verhalten der Beklagten erlitten hat, gehört somit zum Grund des Anspruchs.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
- Bei Schadenersatzansprüchen ist ein Zwischenurteil erst dann zu fällen, wenn alle den Schadenersatz begründenden Voraussetzungen geklärt und bejaht sind, also neben Verschulden und Rechtswidrigkeit auch der Kausalzusammenhang mit einer der in der Klage behaupteten Schadensfolgen, deren Eintritt an sich feststehen muß.OGH 4 Ob 2040/96w, 16.04.1996
- Hier: Nichtannahme einer Wertminderung nach ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Stromkabels.OGH 6 Ob 726/82, 17.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden mehrere Ansprüche in einer Klage geltend gemacht, darf schon dann über den Grund entschieden werden, wenn auch nur ein Teilanspruch mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht. Voraussetzung ist, dass die anspruchsbegründenden Umstände auch für die übrigen Teilansprüche vorliegen.
Ja. Hat das Gericht vorab entschieden, dass Ihr Anspruch dem Grunde nach besteht, wirkt diese Entscheidung auch für eine Erweiterung Ihrer Forderung im späteren Verfahren über die Höhe. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Forderung aus demselben bereits beurteilten Grund stammt.