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Bekomme ich Kosten ersetzt, obwohl ich verloren habe?

günstig für Prozessgegner betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Eine Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung kann nur die Partei bekommen, die gewonnen hat. Kosten, die Sie wegen eines für Sie negativen Ausgangs selbst tragen müssen, können darin nicht enthalten sein. Das gilt auch für einen Zwischenstreit, den Sie verloren haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Da der Entschädigungsbetrag nach § 408 ZPO immer nur der siegreichen Partei - neben dem Hauptanspruch und Kostenanspruch - zuerkannt werden kann, kommt der Zuspruch von Verfahrenskosten, die dem Antragsteller im Hinblick auf den für ihn negativen Verfahrensausgang auferlegt und - als eigene Kosten - von ihm selbst zu tragen sind, begrifflich nicht in Frage. Das gilt auch für die Kosten eines Zwischenstreites, der zum Nachteil des Entschädigungswerbers ausgegangen ist, weil er eben in diesem Umfang nicht siegende Partei ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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