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Bekomme ich Geld, wenn die Gegenseite mutwillig prozessiert?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Die Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung ist keine Strafe, sondern ein echter Schadenersatzanspruch. Sie müssen ihn dem Grunde nach und der Höhe nach beweisen. Nur über die Höhe darf das Gericht nach freiem Ermessen entscheiden und dabei angebotene Beweise übergehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Der Entschädigungsanspruch nach § 408 ZPO stellt keine Mutwillensstrafe oder Buße, sondern einen materiellrechtlichen Schadenersatzanspruch dar, der dem Grunde und der Höhe nach bewiesen werden muss. Der Hinweis auf § 273 ZPO bedeutet nur, dass über die Höhe des Schadens nach freiem Ermessen mit Übergehung der angebotenen Beweise zu entscheiden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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