Was kann ich tun, wenn jemand mutwillig gegen mich prozessiert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit die Ansprüche aus einer zwar nicht im Sinne des § 408 ZPO mutwilligen, gleichwohl aber im Sinne einer missbräuchlichen Prozessführung abgeleitet werden, kommt nur die Durchsetzung im ordentlichen Rechtsweg in Betracht.OGH 6 Ob 156/08x, 07.08.2008
- Da der Anspruch nach § 408 ZPO ein (eigener) materiellrechtlicher Schadenersatzanspruch ist (SZ 68/115 = JBl 1996, 48 = Miet 47.646/17 = WoBl 1996/27), kommt dessen Geltendmachung in der zweiten Instanz nicht in Betracht.OGH 3 Ob 330/98w, 30.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 11/24m, 22.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 408
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.
Weist das Gericht Ihre Klage gleich zu Beginn zurück, können Sie beides tun: dagegen ein Rechtsmittel einbringen und zugleich beantragen, die Klage an ein anderes Gericht zu überweisen. Sie bestimmen, in welcher Reihenfolge darüber entschieden wird, und daran sind die Gerichte gebunden.