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Kann ich statt der Sache einfach den Geldbetrag vollstrecken?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Nein. Wenn im Urteil steht, dass sich der Verpflichtete durch Zahlung eines Geldbetrags befreien kann, ist das nur die Beurkundung Ihrer eigenen Erklärung. Vollstrecken können Sie nur die Leistung, die Sie ursprünglich verlangt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Lösungsbefugnis im Sinne des § 410 ZPO ist überhaupt keine gerichtliche Entscheidung oder sonstige Willenserklärung, sondern nur eine in das Urteil aufgenommene Beurkundung einer privatrechtlich erheblichen Erklärung des Klägers ohne Urteilswirkung oder Vollstreckungswirkung. Exekution kann nur zur Hereinbringung der primär geforderten Leistung geführt werden, während der Ausspruch der Lösungsbefugnis nicht exequierbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Ersatzbetrag statt Herausgabe im Urteil

Nein. Der Betrag, den Sie statt der Sache anzunehmen bereit sind, wird vom Gericht nicht überprüft. Er wird nur dann in den Urteilsspruch aufgenommen, wenn Sie gewinnen. Wird die Klage abgewiesen, fällt er weg.

günstig für Kläger Feststellungsurteil statt Zahlungsurteil

Ja. Ist die Feststellung eines Umstands begrifflich und rechtlich schon vollständig in Ihrem Zahlungsbegehren enthalten, kann das Gericht darüber ein Feststellungsurteil fällen. Sie bekommen damit nichts anderes, sondern weniger als beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie an dieser Feststellung ein rechtliches Interesse haben.

Verwandte Fragen

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Vertragsrecht · Ersetzungsbefugnis des Schuldners
Exekution · Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel
Exekution · Auslegung des Exekutionstitels