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Darf mir das Gericht weniger zusprechen als ich verlangt habe?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer
Ja. Ist die Feststellung eines Umstands begrifflich und rechtlich schon vollständig in Ihrem Zahlungsbegehren enthalten, kann das Gericht darüber ein Feststellungsurteil fällen. Sie bekommen damit nichts anderes, sondern weniger als beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie an dieser Feststellung ein rechtliches Interesse haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Ist die Feststellung eines Umstandes begrifflich und rechtlich notwendig durch die Leistungsklage im vollen Umfang umfasst, so kann ein Feststellungsurteil gefällt werden, da kein "aliud" sondern ein "minus" vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Abweisung der Feststellungsklage

Fehlt Ihnen das rechtliche Interesse an der Feststellung, wird Ihre Klage mit Urteil abgewiesen und nicht mit Beschluss zurückgewiesen. Das gilt auch dann, wenn Sie bloß Tatsachen oder abstrakte Rechtsfragen festgestellt haben wollen.

günstig für Beklagter Feststellung fälliger Ansprüche

Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.

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