Gilt ein Beschluss auch ohne Belehrung über Rechtsmittel?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ein Beschluss wird auch dann wirksam, wenn darin nicht steht, welches Rechtsmittel Sie erheben können. Das Fehlen dieser Belehrung ändert an der Wirksamkeit nichts.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung hat auf das Wirksamwerden eines Beschlusses keinen Einfluss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtige RechtsmittelbelehrungOGH 4 Ob 203/23s, 21.11.2023
- Hier: Kostenvorschussauftrag.OGH 7 Ob 206/13i, 11.12.2013
- Für ein Urteil kann nichts anderes gelten.OGH 6 Ob 250/10y, 28.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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