Zum Inhalt springen

Gilt ein Beschluss auch ohne Belehrung über Rechtsmittel?

betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ein Beschluss wird auch dann wirksam, wenn darin nicht steht, welches Rechtsmittel Sie erheben können. Das Fehlen dieser Belehrung ändert an der Wirksamkeit nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung hat auf das Wirksamwerden eines Beschlusses keinen Einfluss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtskraft fehlerhafter Beschlüsse
Verfahrensrecht · Rechtsmittel und Eintritt der Rechtskraft
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen eine Nichtentscheidung
Verfahrensrecht · Verspätetes Rechtsmittel und Rechtskraft
Verfahrensrecht · Unzulässiges Rechtsmittel und Rechtskraft