Kann ein Urteil nachträglich um eine fehlende Abweisung ergänzt werden?
betrifft Kläger, Beklagter
Ja, aber nur als Berichtigung eines offenkundigen Fehlers. Voraussetzung ist, dass aus dem Urteil klar hervorgeht, dass ein Teil abgewiesen wurde, in welchem Umfang das geschah und aus welchen Gründen. Das muss in der Begründung stehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Eine im Urteilsspruch unterlassene ausdrückliche Abweisung eines Teils des Klagebegehrens kann im Weg der Berichtigung dann eingefügt werden, wenn die Diskrepanz zwischen Klagebegehren und entschiedenem Betrag aus dem Urteil klar hervorgeht, die Tatsache der Teilabweisung, deren Ausmaß und deren Begründung also in den Entscheidungsgründen angeführt sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berichtigung eines irrtümlichen Teilzuspruches, wenn dieser Betrag sowohl im Spruch als auch in den Gründen eindeutig abgewiesen wurde.OGH 4 Ob 203/10x, 15.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 195/22b, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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