Kann ich meine Berufung ergänzen, wenn das Urteil berichtigt wurde?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wenn das Gericht sein Urteil nachträglich berichtigt und dadurch für Sie unklar wird, wie Sie sich wehren sollen, dürfen Sie Ihre bereits eingebrachte Berufung durch einen weiteren Schriftsatz ergänzen. Beide Schriftsätze werden dann gemeinsam als ein Rechtsmittel behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Wenn im Falle der Berichtigung des Urteiles für eine Partei eine zweifelhafte Lage herbeigeführt wurde, so kann sie ihre bereits gegen das unberichtigte Urteil erhobene Berufung durch einen weiteren Berufungsschriftsatz ergänzen; beide Schriftsätze sind dann als eine Einheit aufzufassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter den hier gegebenen Umständen kann auch die Berufungsbeantwortung ergänzt oder ausgetauscht werden.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Die bereits erhobene Berufung kann ergänzt oder durch eine neue ersetzt werden.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Wenn durch die Berichtigung eine zweifelhafte bzw neue Lage herbeigeführt wird.OGH 8 Ob 1/15b, 23.01.2015
- Nach Berichtigung einer Entscheidung beginnt aber jedenfalls nur dann eine neue Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn die Parteien erst durch die Berichtigung volle Klarheit über den Entscheidungsinhalt erlangen konnten.OGH 10 ObS 151/08s, 25.11.2008
- Hier: Ergänzung der Revision um eine Zulassungsbeschwerde bei allfälliger Nichtzulassung der ordentlichen Revision, wenn im Spruch bloß irrtümlich deren Zulässigkeit ausgesprochen worden sein sollte.OGH 4 Ob 79/08h, 10.06.2008
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das ursprünglich eingebrachte Rechtsmittel wäre auch durch ein neues ersetzbar.OGH 1 Ob 59/02m, 02.04.2002
- Hier: Erstattung der Revisionsbeantwortung erst nach Zustellung des berichtigten Urteilsspruches des Berufungsgerichtes.OGH 8 Ob 65/86, 04.12.1986
- Bei Einbringung der Revision vor Nachtrag des Wertes des Streitgegenstandes (§ 500 Abs 2 ZPO) gemäß § 419 ZPO ist die nach Berichtigung eingebrachte zweite Revision als unzulässig zurückzuweisen.OGH 8 Ob 271/70, 15.12.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 7 Ob 152/25s, 25.09.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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