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Kann ich zum Höchstgericht, wenn mein Ergänzungsantrag abgewiesen wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ein Rechtsmittel an das Höchstgericht ist ausnahmsweise auch bei bestätigenden Entscheidungen möglich, wenn eine Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde. Die bestätigte Abweisung eines Antrags, das Urteil zu ergänzen, ist kein solcher Fall. Ein weiteres Rechtsmittel ist daher ausgeschlossen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall, dass nämlich die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist, liegt bei der - vom Rekursgericht bestätigten - Abweisung eines Ergänzungsantrages nach § 423 ZPO nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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