Was tun, wenn das Urteil einen Anspruch nicht erledigt?
betrifft Kläger, Beklagter
Eine Ergänzung des Urteils kommt nur in Betracht, wenn das Gericht einen Anspruch versehentlich übergangen hat. Hat es die Entscheidung darüber dagegen bewusst abgelehnt, was sich aus der Begründung ergibt, bleibt ein Ergänzungsantrag erfolglos. Sie können das Urteil in diesem Fall aber mit einem Rechtsmittel bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Eine Urteilsergänzung kommt nur im Falle eines versehentlichen Übergehens eines Anspruchs in Betracht; hat das Gericht die Entscheidung über einen Anspruch - selbst unbegründeter Weise - abgelehnt, was aus den Gründen zu entnehmen sein wird, dann muss ein Antrag auf Urteilsergänzung erfolglos bleiben (die Anfechtbarkeit der Entscheidung mit Berufung bzw Revision bleibt gewahrt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter „Anspruch“ ist nur ein Sachentscheidungsbegehren zu verstehen, also ein Begehren, das selbständiger Gegenstand eines urteils‑ oder beschlussmäßigen Ausspruchs sein kann.OGH 9 Ob 82/14w, 29.01.2015
- Nach § 519 ZPO ist gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichtes der Rekurs nur in den in Z 1 und 2 der zitierten Gesetzesstelle aufgezählten Fällen zulässig, von denen hier keiner vorliegt.OGH 9 Ob 35/05w, 29.06.2005
- Absichtliche Unterlassung einer Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung über einen Zwischenfeststellungsantrag.OGH 4 Ob 33/78, 20.07.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 119/22v, 20.10.2022
Im Gesetz
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