Wurde mein Anspruch übersehen oder nur falsch geschrieben?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Das kommt darauf an, was das Gericht wollte. Wollte es über den Punkt mitentscheiden und ist er nur herausgefallen, wird das Urteil berichtigt. Wollte es nicht mitentscheiden, brauchen Sie einen Antrag auf Ergänzung. Die Absicht muss deutlich erkennbar geworden sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.05.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Bei Auslassung, die zu einer gänzlichen oder teilweisen Nichterledigung des Begehrens führen, ist auseinanderzuhalten, ob das Gericht tatsächlich auch über den Anspruch mitentscheiden wollte oder nicht. Wollte es nicht mitentscheiden, dann ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung, sondern nur für eine Urteilsergänzung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Absicht über den fehlenden Teil zu entscheiden, muss aber ausreichend deutlich nach außen getreten sein.OGH 9 ObA 15/19z, 15.05.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 15/19z, 15.05.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 53/17k, 27.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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