Läuft meine Berufungsfrist weiter, wenn mein Anwalt kündigt?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrenshilfewerber
Nicht unbedingt. Beantragen Sie rechtzeitig die Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe, wird die Frist unterbrochen. Das schützt Sie auch dann, wenn Ihr bisheriger Anwalt die Vollmacht erst während der laufenden Frist zurückgelegt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Durch die Schutzbestimmung des § 464 Abs 3 ZPO soll die Partei vor denjenigen Nachteilen bewahrt werden, die sich für die im Nichtanwaltsprozess dadurch ergeben können, dass im Berufungsverfahren die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist. Diese Nachteile drohen aber der Partei nicht nur dann, wenn sie bisher noch nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, sondern - selbst im Anwaltsprozess - auch dann, wenn das Vertretungsverhältnis mit ihrem bisherigen Rechtsvertreter durch Kündigung oder Widerruf vor der Urteilszustellung erloschen ist; das gleiche muss auch dann gelten, wenn der frei gewählte Rechtsanwalt die Vollmacht erst während des Laufes der Rechtsmittelfrist gekündigt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Zurückstellung eines Verfahrenshilfeantrags im Original an die Partei aus Anlass eines Verbesserungsverfahrens zum vorgelegten Vermögensbekenntnis beseitigt die bereits eingetretene Unterbrechung der Berufungsfrist zumindest dann nicht, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Original noch vor der Fällung der Entscheidung des Erstgerichts über die Verfahrenshilfe wiederum vorgelegt wird.OGH 10 ObS 17/16x, 22.02.2016
- Nach dem Schutzzweck des § 464 Abs 3 muss der Partei die Unterbrechung der Berufungsfrist auch dann zustatten kommen, wenn sie bei der Stellung des Verfahrenshilfeantrages noch durch einen frei gewählten Rechtsanwalt vertreten ist.OGH 4 Ob 51/97x, 08.04.1997
- Wesentlich ist, dass die Partei infolge ihrer Einkommens- und Vermögenslage außerstande ist, die mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten verbundenen finanziellen Lasten ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts zu tragen.OGH 1 Ob 2394/96g, 28.01.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 200/19a, 27.11.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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