Haftet mein Anwalt noch, nachdem er die Vollmacht kündigte?
günstig für Rechtsanwalt betrifft Mandanten, Rechtsanwälte
Nein. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist Ihr bisheriger Rechtsanwalt Ihnen gegenüber weder berechtigt noch verpflichtet, weiter tätig zu werden, unabhängig davon, ob dem Gericht schon ein neuer Vertreter bekannt ist. Für Nachteile aus seiner Untätigkeit haftet er Ihnen dann nicht, sofern er die vorgeschriebene Frist eingehalten hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist der Rechtsanwalt im Innenverhältnis - ohne Rücksicht darauf, ob dem Gericht im Anwaltsprozess ein neuer Vertreter bekanntgegeben wurde oder nicht - gegenüber der eigenen Partei zu handeln weder berechtigt noch verpflichtet. Daher trifft ihn auch keine Haftung für Rechtsnachteile, die durch seine Untätigkeit verursacht wurden, gegenüber seiner Partei.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Einhaltung der Bestimmung des § 11 Abs 2 RAO besteht keine Schadenersatzpflicht des kündigenden Rechtsanwalts.OGH 5 Ob 219/19w, 17.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 219/19w, 17.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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