OGH 5 Ob 200/19a
Worum es ging: Wann läuft meine Rechtsmittelfrist, wenn ich einen Anwalt beantrage?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Beantragen Sie innerhalb der Frist die Beigebung eines Anwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe, beginnt die Frist erst, wenn dem bestellten Anwalt der Bestellungsbeschluss und eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt sind. Werden beide nicht gleichzeitig zugestellt, zählt die spätere Zustellung. Wird Ihr Antrag abgewiesen, beginnt die Frist mit der Rechtskraft dieses Beschlusses.
Nicht unbedingt. Beantragen Sie rechtzeitig die Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe, wird die Frist unterbrochen. Das schützt Sie auch dann, wenn Ihr bisheriger Anwalt die Vollmacht erst während der laufenden Frist zurückgelegt hat.
Wird Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts abgewiesen, beginnt die vierwöchige Revisionsfrist neu zu laufen, und zwar am Tag nach dem Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses. Sie endet an dem Tag, der seiner Bezeichnung nach dem fristauslösenden Tag entspricht.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 04.09.2019, 22 R 230/19f
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 7 MRG § 37 ZPO § 464 ZPO § 505 ZPO § 73
Entscheidungstext
30 Absätze, 12.071 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.11.2019
Geschäftszahl
5Ob200/19a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. G*, 2. J*, 3. H*, alle *, alle vertreten durch Dr. Christian Adam, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Antragsgegner I*, vertreten durch Dr. Peter Rosenthal, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen § 8 Abs 2 und 3 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG, infolge des „außerordentlichen Revisionsrekures“ des Antragsgegners gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 4. September 2019, GZ 22 R 230/19f, 231/19b-23 , den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.
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