Wann läuft meine Rechtsmittelfrist, wenn ich einen Anwalt beantrage?
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Beantragen Sie innerhalb der Frist die Beigebung eines Anwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe, beginnt die Frist erst, wenn dem bestellten Anwalt der Bestellungsbeschluss und eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt sind. Werden beide nicht gleichzeitig zugestellt, zählt die spätere Zustellung. Wird Ihr Antrag abgewiesen, beginnt die Frist mit der Rechtskraft dieses Beschlusses.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Aus der sinngemäßen Anwendung des § 464 Abs 3 ZPO idF BGBl 1973/569 folgt, dass für eine Verfahrenshilfe genießende oder beantragende Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist die Beigabe eines Rechtsanwaltes verlangt, die Rechtsmittelfrist mit der Zustellung des Bestellungsbeschlusses an den Rechtsanwalt und einer Entscheidungsausfertigung an diesen, im Falle der Ablehnung des Antrages auf Verfahrenshilfe aber mit Eintritt der Rechtskraft des abweisenden Beschlusses beginnt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur ein (inhaltlich zu erledigender) unberechtigter Verfahrenshilfeantrag, nicht aber auch ein prozessual unzulässiger Antrag unterbricht den Fristenlauf.OGH 1 Ob 82/08b, 06.05.2008
- Hier: Ab fruchtlosem Ablauf der dem Zweitbeklagten offenstehenden Rekursfrist war nur mehr offen, ob es bei der vom Erstgericht ausgesprochenen meritorischen Abweisung des Verfahrenshilfeantrages zu bleiben hatte, oder dieser im Sinne des Rekursantrages der klagenden Partei stattdessen zurückgewiesen wurde. Damit stand aber bereits zu diesem Zeitpunkt fest, dass der Antrag des Zweitbeklagten auf Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe erfolglos war.OGH 6 Ob 43/06a, 09.03.2006
- Die § 464 Abs 3 Satz 2 ZPO zugrunde liegende ratio liegt darin, den Lauf der Berufungsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn feststeht, dass der Verfahrenshilfeantrag erfolglos ist, es also nicht zur Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe kommt.OGH 6 Ob 43/06a, 09.03.2006
- Hier: Umbestellung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe.OGH 6 Ob 621/94, 20.10.1994
- Erfolgt die Zustellung beider Entscheidungen nicht gleichzeitig, beginnt die Frist erst mit der Zustellung des zweiten Schriftstückes.OGH 2 Ob 540/87, 24.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 200/19a, 27.11.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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