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Darf ich meinem Rechtsmittel ein Rechtsgutachten anschließen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwälte
Ja. Ein beigelegtes Rechtsgutachten ist zulässig, wenn Ihr Schriftsatz ausdrücklich darauf verweist; zurückgewiesen wird es nicht. Das Gericht muss aber nicht im Einzelnen darauf eingehen, denn es kennt das Recht selbst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Ein der Rechtsmittelschrift beigelegtes "Rechts" gutachten ist eine zulässige Form der Bezugnahme auf Lehre und Rechtsprechung, sofern die Rechtsmittelschrift auf den Gutachtensinhalt ausdrücklich verweist. Rechtsgutachten sind nicht zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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