Darf ich meinem Rechtsmittel ein Rechtsgutachten anschließen?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwälte
Ja. Ein beigelegtes Rechtsgutachten ist zulässig, wenn Ihr Schriftsatz ausdrücklich darauf verweist; zurückgewiesen wird es nicht. Das Gericht muss aber nicht im Einzelnen darauf eingehen, denn es kennt das Recht selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ein der Rechtsmittelschrift beigelegtes "Rechts" gutachten ist eine zulässige Form der Bezugnahme auf Lehre und Rechtsprechung, sofern die Rechtsmittelschrift auf den Gutachtensinhalt ausdrücklich verweist. Rechtsgutachten sind nicht zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch das Berufungsgericht muss auf vorgelegte private Rechtsgutachten nicht eingehen.OGH 6 Ob 101/15v, 26.11.2015
- Der Oberste Gerichtshof ist nicht verpflichtet, auf vorgelegte private Rechtsgutachten im Einzelnen einzugehen. Es gilt der Grundsatz: iura novit curia.OGH 2 Ob 235/05f, 20.10.2005
- Das der Revision beigeschlossene Rechtsgutachten eines Universitätsprofessors, auf das der Revisionswerber im Zuge seiner Rechtsrüge verweist, ist daher nicht schon aus rein formalen Gründen unbeachtlich.OGH 3 Ob 71/05w, 27.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 93/18i, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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