Hilft mir ein Rechtsgutachten eines Professors vor dem Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Ein privates Gutachten über österreichisches Recht, das Sie Ihrem Rechtsmittel anschließen, bleibt unbeachtlich. Der Oberste Gerichtshof muss darauf nicht eingehen, weil er das Recht selbst kennt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Verweise der Revisionsschrift auf ein in der Berufungsverhandlung vorgelegtes und vom Berufungsgericht ohne gesetzliche Grundlage zum Akt genommenes privates Rechtsgutachten sind unzulässig und unbeachtlich (Gutachten über österreichisches Privatrecht).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Oberste Gerichtshof ist nicht verpflichtet, auf vorgelegte private Rechtsgutachten im Einzelnen einzugehen. Es gilt der Grundsatz: iura novit curia.OGH 2 Ob 235/05f, 20.10.2005
- Ein der Revision angeschlossenes privates Rechtsgutachten, das nach der Aktenlage bislang nicht vorgelegt worden war und aus einem Zeitpunkt nach dem Einlangen der Berufung datiert ist, ist grundsätzlich unbeachtlich.OGH 1 Ob 163/00b, 24.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 93/18i, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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