Kann ich es bekämpfen, wenn mein Verfahren endgültig beendet wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bestätigung des Ausspruchs, dass die Klage gemäß § 60 Abs 3 ZPO wegen Nichterlags der aktorischen Kaution für zurückgenommen erklärt wird. Dagegen lässt sich nämlich nicht erfolgreich ins Treffen führen, dass die Zurücknahmeerklärung „als ohne Verzicht auf den Anspruch" geschieht und deshalb die neuerliche Klage möglich ist, weil insoweit die endgültige Versagung des Rechtsschutzes in dem bereits anhängigen Verfahren maßgebend ist.OGH 7 Ob 223/06d, 11.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 98/25f, 30.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.
Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.