Zum Inhalt springen

Kann ich es bekämpfen, wenn mein Verfahren endgültig beendet wird?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Einer Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen steht ein Beschluss gleich, mit dem die Fortsetzung des Verfahrens verweigert wird. Das gilt, wenn Ihnen damit endgültig die Entscheidung über Ihr Begehren verwehrt wird. Ein solcher Fall ist etwa die Bestätigung, dass die Klage als zurückgenommen gilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Einer Klagezurückweisung aus formellen Gründen ist ein Beschluss gleichzuhalten, mit dem die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine Klage verweigert wird, somit ein prozessualer Rechtsschutzanspruch des Klägers, eine Sachentscheidung über das Klagebegehren zu erlangen, endgültig verneint wird. Das trifft auch im hier zu beurteilenden Fall zu, in dem das Rekursgericht den Beschluss, womit die Klage in Ansehung der Erstklägerin als zurückgenommen erklärt wurde, bestätigt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Beschwer bei Zurückweisung statt Abweisung

Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.

günstig für Beklagter Unterbrechung durch das günstige Urteil

Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Anfechtbarkeit verfahrensbeendender Beschlüsse
Verfahrensrecht · Fortsetzungsantrag und Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Anfechtung einer formalen Zurückweisung
Verfahrensrecht · Zurückweisung einer Klageänderung