Kann ich mich wehren, wenn meine Wiederaufnahmsklage sofort zurückgewiesen wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn eine Nichtigkeitsklage schon im Vorprüfungsverfahren und damit vor Eintritt der Streitanhängigkeit zurückgewiesen wurde, ist das Rechtsmittelverfahren einseitig.OGH 5 Ob 163/24t, 23.09.2025
- Ein bestätigender Beschluss des Rekursgerichts unterliegt nicht dem absoluten Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, weil die Wiederaufnahmsklage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.OGH 1 Ob 229/18k, 20.12.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 21.
- OGH 5 Ob 56/26k, 19.05.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 163/24t, 23.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 120/24v, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 194/22f, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 52/19s, 25.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 49/17t, 20.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 46/17h, 07.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.
Nein. Hat schon das erste Gericht die Änderung der Klage nicht zugelassen und bestätigt das zweite Gericht diese Entscheidung, können Sie dagegen nicht mehr weiter vorgehen. Das gilt auch für die bloße Ausdehnung der Klage auf einen höheren Betrag.