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Beginnt meine Frist neu, wenn das Urteil berichtigt wird?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja. Wird ein Urteil berichtigt oder ergänzt und ficht niemand diesen Beschluss an, gilt die Berichtigung, auch wenn die Voraussetzungen dafür gefehlt hätten. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für ein Rechtsmittel neu. Ob die Berichtigung zulässig war, kann später nicht mehr überprüft werden.

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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2000)

Lassen die Parteien einen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen gefassten Beschluss auf Berichtigung oder Ergänzung eines Urteils unbekämpft, sodass er in Rechtskraft erwächst, bewirkt der Beschluss die Berichtigung oder Ergänzung; damit beginnt eine neue Rechtsmittelfrist.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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