Beginnt meine Frist neu, wenn das Urteil berichtigt wird?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja. Wird ein Urteil berichtigt oder ergänzt und ficht niemand diesen Beschluss an, gilt die Berichtigung, auch wenn die Voraussetzungen dafür gefehlt hätten. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für ein Rechtsmittel neu. Ob die Berichtigung zulässig war, kann später nicht mehr überprüft werden.
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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Lassen die Parteien einen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen gefassten Beschluss auf Berichtigung oder Ergänzung eines Urteils unbekämpft, sodass er in Rechtskraft erwächst, bewirkt der Beschluss die Berichtigung oder Ergänzung; damit beginnt eine neue Rechtsmittelfrist.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus der unterbliebenen Anfechtung des Berichtigungsbeschlusses folgt, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 419 ZPO nicht mehr, auch nicht mehr mittelbar im Wege der Revision, überprüft werden darf, würde doch sonst unzulässigerweise in die Rechtskraft dieses Beschlusses eingegriffen. Mit Revision kann aber geltend gemacht werden, dass das Berufungsgericht durch die vorgenommene Berichtigung seines Urteils inhaltlich gegen § 405 ZPO verstoßen und damit gegebenenfalls selbst in die Rechtskraft seines Urteils eingegriffen hat.OGH 5 Ob 217/09m, 11.02.2010
- Hier: Da die - nach Eintritt der Rechtskraft - erfolgte Urteilsberichtigung namentlich im Umfang der vom Berufungsgericht amtswegig vorgenommenen Änderungen für die Parteien nicht absehbar war, löste diese den Lauf einer neuen Rechtsmittelfrist aus.OGH 5 Ob 217/09m, 11.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 11/21i, 24.03.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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