Schadet mir ein fehlerhafter Berufungsantrag, wenn mein Ziel erkennbar ist?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Nein. Ergibt sich aus Ihren Berufungsausführungen eindeutig, welche Entscheidung Sie anstreben, schadet ein missglückter oder versehentlich falscher Antrag nicht. Maßgeblich ist der gesamte Schriftsatz, nicht nur der Wortlaut des Antrags.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Wenn der richtige Berufungsantrag auch nur aus den Berufungsausführungen hervorgeht, gereicht die Mangelhaftigkeit des Antrages selbst dem Rechtsmittelwerber nicht zum Nachteil, weil ein allzustrenger Formalismus nicht den Absichten des Gesetzes entspricht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Bestimmbarkeit des Berufungsantrags ist der gesamte Berufungsschriftsatz maßgeblich. Stellt sich etwa heraus, dass der vorhandene Berufungsantrag auf einem offenbaren und unbeabsichtigten Fehler der Partei beruht und ergibt sich der richtige Berufungsantrag eindeutig aus dem Inhalt der Berufungsschrift, ist die Berufung nicht deshalb zurückzuweisen.OGH 2 Ob 122/11x, 08.03.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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