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Schadet mir ein Versehen im Antrag meines Rechtsmittels?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat sich im Antrag Ihres Rechtsmittels offensichtlich ein Versehen im Ausdruck eingeschlichen, schadet Ihnen das nicht. Voraussetzung ist, dass klar erkennbar bleibt, was Sie tatsächlich erreichen wollen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Unrichtiger Revisionsantrag schadet nicht, wenn klar ist, daß sich der Kläger nur versehentlich im Ausdruck vergriffen hat (hier: Kläger beantragt die Abweisung des Klagebegehrens).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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