Schadet ein falsch formulierter Antrag in meinem Rechtsmittel?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nicht unbedingt. Ergibt sich aus Ihrer Anfechtungserklärung und den Ausführungen zweifelsfrei, in welchem Umfang Sie das Urteil bekämpfen, schadet auch ein verfehlter Antrag nicht. Das gilt für die Berufung ebenso wie für die Revision.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1997)
Ist aus der Anfechtungserklärung und den Ausführungen der Revision zweifelsfrei zu entnehmen, wie weit das Berufungsurteil angefochten wurde, schadet auch ein verfehlter Rechtsmittelantrag nicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berufung.OGH 6 Ob 256/03w, 27.05.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 4 Ob 172/22f, 18.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 21/22v, 24.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 68/17m, 20.07.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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