Schadet mir eine falsche Bezeichnung meiner Anfechtungsgründe?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Nein, solange Ihre Ausführungen deutlich erkennen lassen, was Sie beanstanden. Das Rechtsmittel wird als Ganzes betrachtet; das Gericht ordnet Ihre Rügen dann selbst dem richtigen Anfechtungsgrund zu. Die Gründe müssen auch nicht namentlich bezeichnet werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (88 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Eine unrichtige oder unvollständige Bezeichnung der Rechtsmittelgründe gereicht dem Rechtsmittelwerber nicht zum Schaden, wenn die Rechtsmittelausführungen die Beschwerdegründe deutlich erkennen lassen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: erkennbare Rechtsrüge.OGH 1 Ob 152/24w, 09.10.2024
- Das Rechtsmittel muß als Ganzes betrachtet und danach beurteilt werden, welchem Rechtsmittelgrund die in dem Rechtsmittel enthaltenen Rügen zuzuordnen sind.OGH 7 Ob 628/89, 20.07.1989
- "Hinreichende Deutlichkeit"OGH 8 Ob 258/82, 18.11.1982
- Unrichtig als Nichtigkeit gerügter Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.OGH 8 Ob 527/81, 25.02.1982
- Entscheidung jedoch nicht ausgefertigt, da Revision zurückgezogen.OGH 7 Ob 678/77, 17.11.1977
- Rüge des Verstoßes gegen § 405 ZPO durch Revisionsgrund der Nichtigkeit.OGH 4 Ob 306/74, 26.03.1974
- Das Gesetz fordert im § 467 Z 3 ZPO nur die kurze Bezeichnung der Gründe der Anfechtung, nicht aber die namentliche Bezeichnung der Berufungsgründe.OGH 8 Ob 20/73, 20.02.1973
- Hier: Rüge des Verstoßes gegen § 405 ZPO durch Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung.OGH 8 Ob 254/70, 10.11.1970
- Verstoß gegen § 405 ZPO bewirkt Mangelhaftigkeit, kann jedoch auch auf Grund einer Nichtigkeitsrüge wahrgenommen werden.OGH 6 Ob 213/65, 02.09.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 88.
- OGH 5 Ob 132/22f, 27.02.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 172/22f, 18.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 15/19z, 15.05.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Falsche Bezeichnung eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Fehlerhafter Rechtsmittelantrag
Verfahrensrecht · Umfang der Anfechtung eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Falsch bezeichnetes Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Fehlerhafter Berufungsantrag