Bindet die Wertangabe des Klägers das Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter
Das Berufungsgericht darf sich bei der Bewertung in der Regel an die Angabe des Klägers halten, wenn die Gegenseite ihr nicht widersprochen hat. Daraus folgt aber nicht, dass dieser Wert automatisch auch darüber entscheidet, ob ein Rechtsmittel an das Höchstgericht zulässig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Dass sich das Berufungsgericht bei seinem Ausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO in der Regel an die Bewertung des Klägers, welcher der Beklagte im Verfahren nicht widersprochen hat, halten kann besagt nicht, dass dieser Wert sozusagen automatisch für die Frage der Revisionszulässigkeit herangezogen werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An die vom Kläger vorgenommene Bewertung des Entscheidungsgegenstands ist das Berufungsgericht nicht gebunden.OGH 5 Ob 150/08g, 26.08.2008
- Der Bewertungsausspruch ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil das Rekursgericht rechtsirrig eine Bindung an die Bewertung einer Forderung annehmen könnte.OGH 8 Ob 34/04i, 27.05.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 22/24i, 21.02.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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