Bindet mein angegebener Streitwert das Gericht bei der Bewertung?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Was Sie in der Klage als Wert angegeben haben, bindet das Berufungsgericht nicht. Es hat den Wert des Entscheidungsgegenstands eigenständig zu bewerten und kann dabei auch zu einem höheren Betrag kommen. Davon hängt ab, ob Sie noch an das Höchstgericht gelangen können.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
§ 56 Abs 2 dritter Satz JN ist keine im Sinne des § 500 Abs 3 ZPO zwingende Bewertungsnorm.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unabhängig von der Bewertung durch den Kläger hat das Gericht zweiter Instanz eine eigenständige Bewertung vorzunehmen, wobei hier auch eine Bewertung mit einem 30.000 EUR übersteigenden Wert in Betracht kommt.OGH 6 Ob 223/15k, 21.12.2015
- Demzufolge bestand für die zweite Instanz kein Hindernis, in der Berufungsentscheidung - für den Obersten Gerichtshof bindend - auszusprechen, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 20.000 EUR.OGH 1 Ob 204/06s, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 4 Ob 162/20g, 20.10.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 23/19x, 20.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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