Welcher Wert entscheidet, ob ich zum Höchstgericht kann?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Für die Zulässigkeit der Revision kommt es nicht auf den Teil an, den Sie noch bekämpfen. Maßgeblich ist der Wert des gesamten Streitgegenstands, über den das Berufungsgericht entschieden hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 24.01.2023 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Nach § 502 Abs 3 ZPO ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Zulässigkeit der Revision nicht der Wert des Revisionsgegenstandes, sondern jener des gesamten Streitgegenstandes maßgebend, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist nicht der Streitgegenstand, über den das Erstgericht entschieden hat, maßgebend, sondern jener, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichts erstreckt.OGH 7 Ob 124/10a, 14.07.2010
- Werden in einer Klage aber mehrere Forderungen geltend gemacht, so bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen.OGH 5 Ob 202/07b, 02.10.2007
- Revisionsrekurs.OGH 9 Ob 32/04b, 31.03.2004
- Für die Zulässigkeit der Revision ist der Wert des gesamten Streitgegenstandes maßgeblich, über den das Berufungsgericht entschieden hat, auch wenn es ein Teilurteil gefällt und bezüglich des anderen Teiles einen Aufhebungsbeschluss gefasst hat.OGH 2 Ob 145/01i, 21.06.2001
- Revisionszulässigkeit auch hinsichtlich des bestätigten - unter der Revisionsgrenze liegenden - Zuspruches.OGH 4 Ob 111/76, 14.12.1976
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Revision gegen den einen S 50000,-- nicht übersteigenden Betrag abweisenden Teil des Berufungsurteils ist daher zulässig, wenn die Summe des abweisenden und des stattgebenden Teils diesen Betrag übersteigt.OGH 1 Ob 299/75, 14.01.1976
- Die Revision ist daher unzulässig, wenn das Berufungsgericht nur über einen unter der Revisionsgrenze liegenden Streitwert entschieden hat, nachdem ein Teil der Klagsforderung rechtskräftig aberkannt wurde (vgl ZBl 1917/285; JBl 1959,607; Fasching IV S 280 Anmerkung 25).OGH 8 Ob 139/72, 05.09.1972
- Daher Revision lediglich gegen Zinsenausspruch zulässig.OGH 7 Ob 222/71, 15.12.1971
- Berechnung des Streitgegenstandes, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt hat.OGH 2 Ob 263/63, 07.11.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 9 Ob 88/22i, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 175/21b, 25.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Wertgrenze für die Zulässigkeit der Revision
Verfahrensrecht · Wertgrenze für die Revision
Verfahrensrecht · Bewertung des Streitgegenstands
Verfahrensrecht · Bindung an die Bewertung des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Streitwertgrenze für das Rechtsmittel