Zählt für die Wertgrenze der ganze Fall oder nur ein Teil?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Für die Frage, ob ein Rechtsmittel an das Höchstgericht möglich ist, zählt der gesamte Gegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat. Dass Sie nur einen Teil davon weiter bekämpfen, ändert daran nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Nur der gesamte Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO maßgebend; dass nur ein Teil davon Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, ist ohne Belang.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Revisionsrekursverfahren.OGH 1 Ob 59/16g, 28.04.2016
- Hier: Infolge Anfechtung beider Parteien bildet das gesamte Klagebegehren den Entscheidungsgegenstand des Berufungsurteils.OGH 2 Ob 2346/96f, 31.10.1996
- Dabei kommt es auf den gesamten Gegenstand der berufungsgerichtlichen Entscheidung an Geld und sonstigen Ansprüchen in Zusammenfassung aller bestätigenden, abändernden und aufhebenden Teile an.OGH 5 Ob 511/93, 27.04.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ZPO idF WGN 1989 §500 Abs2 IIi
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