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Spielt der Wert des Streits für diesen Rekurs eine Rolle?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Für die Zulässigkeit eines Rekurses gegen die Zurückweisung von Klage oder Berufung ist die Höhe des Entscheidungsgegenstandes ohne Bedeutung. Der Wert entscheidet hier also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Höhe des Entscheidungsgegenstandes ist für die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit nach § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 41.

Genannte Normen

ZPO idF WGN 1989 §519 Abs1 Z1 G

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