Welcher Betrag entscheidet, ob ich zum Höchstgericht darf?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Klagen Sie nur einen Teil einer Forderung ein, kommt es darauf an, worüber das Berufungsgericht tatsächlich entschieden hat. Der volle Forderungsbetrag zählt dafür nicht. Der noch offene Rest bleibt außer Betracht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Bei Teileinklagung nur Streitwert, über den das Berufungsgericht tatsächlich entschieden hat, nicht voller Forderungsbetrag maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An dieser Auffassung ist auch nach der WGN 1989 festzuhalten.OGH 2 Ob 74/93, 09.12.1993
- Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 55 Abs 3 und 4 JN durch die ZVN 1983 nichts geändert.OGH 4 Ob 612/88, 15.11.1988
- Grundsätzliche Ausführungen.OGH 5 Ob 541/80, 26.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 1 Ob 82/25b, 27.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 107/18y, 18.07.2018
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Teilklage und Wert für die Revision
Verfahrensrecht · Wertgrenze für die Zulässigkeit der Revision
Verfahrensrecht · Streitwert bei einer Teilklage
Verfahrensrecht · Teilklage und Restforderung
Verfahrensrecht · Aufrechnung mit einer Gegenforderung