Zum Inhalt springen

Zählt der ganze Betrag, wenn ich nur einen Teil einklage?

betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Wenn Sie nur einen Teil einer Geldforderung einklagen, wird für den Weg zum Obersten Gerichtshof nicht der gesamte offene Betrag herangezogen. Maßgeblich ist nur der Wert, über den das Berufungsgericht entschieden hat. Die Regel, die sonst den Gesamtbetrag heranzieht, gilt hier nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Teileinklagungsregel des § 55 Abs 3 JN ist für den zur Bestimmung der Revisionszulässigkeit maßgebenden Wertes des Entscheidungsgegenstandes nicht anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Streitwert bei einer Teilklage
Verfahrensrecht · Streitwert bei einer Teilklage
Verfahrensrecht · Wertgrenze für die Zulässigkeit der Revision
Verfahrensrecht · Teilklage und Restforderung
Verfahrensrecht · Streitwert bei eingeklagtem Teilbetrag