Zählt der ganze Betrag, wenn ich nur einen Teil einklage?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Wenn Sie nur einen Teil einer Geldforderung einklagen, wird für den Weg zum Obersten Gerichtshof nicht der gesamte offene Betrag herangezogen. Maßgeblich ist nur der Wert, über den das Berufungsgericht entschieden hat. Die Regel, die sonst den Gesamtbetrag heranzieht, gilt hier nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Teileinklagungsregel des § 55 Abs 3 JN ist für den zur Bestimmung der Revisionszulässigkeit maßgebenden Wertes des Entscheidungsgegenstandes nicht anwendbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichts war nicht das Feststellungsbegehren, sondern nur der Ausspruch über das Leistungsbegehren.OGH 6 Ob 132/22p, 18.07.2022
- Dies gilt auch bei Teileinklagung aus "prozessökonomischen Gründen".OGH 7 Ob 187/19d, 27.11.2019
- Trotz zusammenzurechnender Teilansprüche ist allein der Entscheidungsgegenstand des ersten Berufungsurteils für die Frage der Zulässigkeit der Revision maßgeblich, wenn im Zeitpunkt der Fällung dieser Entscheidung noch nicht absehbar war, dass infolge Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrags eine weitere Berufungsentscheidung erforderlich sein würde.OGH 7 Ob 38/16p, 16.03.2016
- Hier: Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichts war nicht das unbekämpfte Zwischenurteil, sondern nur das ein 5.000 EUR nicht übersteigendes Mehrbegehren abweisende Teilurteil des Erstgerichts.OGH 2 Ob 23/12i, 20.09.2012
- Hier: Nur teilweise eingeklagte Ansprüche mehrerer Pflichtteilsberechtigter.OGH 6 Ob 256/07a, 07.11.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Erließ das Erstgericht Teilurteile - oder wie hier ein Teilurteil und ein Endurteil - über zusammenzurechnende Einzelansprüche, so betreffen Berufungen gegen diese Urteile unterschiedliche Entscheidungsgegenstände, deren Begrenzung aus den Berufungsanträgen abzulesen ist und die bei Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht zusammenzurechnen sind.OGH 10 Ob 131/05w, 29.11.2005
- Für die Revisionszulässigkeit ist jener Wert des Entscheidungsgegenstandes maßgebend, über den das Berufungsgericht im Einzelfall tatsächlich entschieden hat; im Falle eines Teilurteils demnach nur der Teilbetrag.OGH 10 Ob 131/05w, 29.11.2005
- Dem Kostenersatzanspruch ist ebenfalls der eingeschränkte Streitwert des Revisionsverfahrens zugrunde zu legen.OGH 8 ObA 30/03z, 18.12.2003
- Hier: Teilurteil über einen Zwischenfeststellungsantrag.OGH 3 Ob 330/98w, 30.03.1999
- Die Teileinklagungsregel des § 55 Abs 3 JN bezieht sich lediglich auf die sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichtes.OGH 2 Ob 8/99m, 28.01.1999
- Bei einer Teileinklagung ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht der volle (noch nicht geltend gemachte) Forderungsbetrag, sondern der Streitwert maßgebend, über den das Rekursgericht entschieden hat.OGH 2 Ob 14/94, 06.12.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 33.
- OGH 1 Ob 82/25b, 27.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 107/18y, 18.07.2018
Im Gesetz
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