Kann ich beim Höchstgericht noch die Beweise bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Vor dem Obersten Gerichtshof können Sie in diesen Fällen nur noch geltend machen, dass das Recht falsch angewendet wurde. Ihre Ausführungen müssen dabei von den Tatsachen ausgehen, die die Vorinstanzen festgestellt haben; Beweiswürdigung und Verfahrensfehler bleiben außer Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 02.09.2020 (83 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Zur Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 4 ZPO.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 502 Abs 1 ZPO.OGH 10 Ob 30/04s, 21.06.2004
- AktenwidrigkeitOGH 3 Ob 557/79, 12.12.1979
- Auf Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit ist daher nicht einzugehen.OGH 3 Ob 637/78, 27.06.1979
- Die Frage, ob das Einwendungsrecht durch die den Einwand der verspäteten Aufkündigung nicht enthaltende, mit dem Wiedereinsetzungsantrag verbundenen Einwendungen verbraucht wurden, die Einwendung der Verspätung der Aufkündigung somit präkludiert sei, sind nicht materiellrechtlichen Inhalts, sondern behaupten Verstöße gegen Verfahrensvorschriften.OGH 5 Ob 192/74, 02.10.1974
- Behauptung unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, die nur Gegenstand der Anfechtung wegen Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens sein kann.OGH 7 Ob 133/73, 02.08.1973
- Auf § 503 Z 2 ZPO gestützte Ausführungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ungeachtet der Bezeichnung des Anfechtungsgrundes in Wahrheit Feststellungsmängel geltend machen.OGH 6 Ob 252/72, 07.12.1972
- Auf Mangelhaftigkeit nicht einzugehen.OGH 7 Ob 140/72, 21.06.1972
- Die Geltendmachung von sogenannten unechten Verfahrensmängeln, die sich infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung ergeben (§ 496 Abs 1 Z 3 ZPO), ist jedoch möglich.OGH 4 Ob 647/71, 07.12.1971
- Auf die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit kann nicht eingegangen werden.OGH 8 Ob 138/70, 16.06.1970
- Auf eine Mängelrüge ist nicht einzugehen, sofern die in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen nicht angebliche Feststellungsmängel betreffen, auf die unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung Bedacht zu nehmen ist.OGH 6 Ob 172/69, 26.11.1969
- Eine Rechtsrüge muss, um gesetzmäßig ausgeführt zu sein, von den Feststellungen des angefochtenen Urteiles ausgehen.OGH 6 Ob 215/68, 09.10.1968
- Auf den Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens ist daher nicht einzugehen.OGH 5 Ob 183/68, 03.07.1968
- In den Bereich der Rechtsrüge fällt auch die Prüfung, ob den Unterinstanzen zufolge ihrer Rechtsansicht etwa Feststellungsmängel unterlaufen sind.OGH 1 Ob 165/67, 25.01.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 83.
- OGH 5 Ob 125/20y, 02.09.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 8 Ob 140/19z, 14.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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