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Kann ich beim Höchstgericht noch die Beweise bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Vor dem Obersten Gerichtshof können Sie in diesen Fällen nur noch geltend machen, dass das Recht falsch angewendet wurde. Ihre Ausführungen müssen dabei von den Tatsachen ausgehen, die die Vorinstanzen festgestellt haben; Beweiswürdigung und Verfahrensfehler bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 02.09.2020 (83 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1963)

Zur Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 4 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 83.

Im Gesetz

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