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Kann ich im Arbeitsgerichtsverfahren die Beweiswürdigung beim Höchstgericht bekämpfen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Auch in Arbeitsrechtssachen können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpfen, welchen Beweisen die Vorinstanzen geglaubt haben. Der Oberste Gerichtshof nimmt keine Beweise auf und überprüft die Beweiswürdigung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 18.08.2016 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Beweiswürdigung kann mit Revision auch in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht bekämpft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 74.

Im Gesetz

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