Kann ich im Arbeitsgerichtsverfahren die Beweiswürdigung beim Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Auch in Arbeitsrechtssachen können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpfen, welchen Beweisen die Vorinstanzen geglaubt haben. Der Oberste Gerichtshof nimmt keine Beweise auf und überprüft die Beweiswürdigung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 18.08.2016 (74 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Beweiswürdigung kann mit Revision auch in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht bekämpft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: ASGGOGH 9 ObA 116/88, 01.06.1988
- Hier: Tatsächliche Zuordnung von Beträgen in den vom Berufungsgericht als unbedenkliches Beweismittel beurteilten Lohnkonten.OGH 4 Ob 73/85, 25.06.1985
- Gilt auch für eine sogenannte vorgreifende (antizipative) Beweiswürdigung.OGH 4 Ob 14/84, 21.02.1984
- Dem Antrag, der OGH möge eine Beweiswiederholung durchführen, fehlt jede gesetzliche Grundlage.OGH 4 Ob 53/83, 31.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 74.
- OGH 9 ObA 100/16w, 18.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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