Kann ich beim Höchstgericht bestreiten, was festgestellt wurde?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Parteien
Die vom Gericht festgestellten Tatsachen können Sie mit einem Revisionsrekurs nicht bekämpfen. Eine Überprüfung der Beweiswürdigung findet dort nicht statt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (65 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Bekämpfung der Tatsachenfeststellungen mit Revisionsrekurs ist nicht möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Verfahren über die Rückführung nach dem HKÜOGH 6 Ob 107/26t, 07.07.2026
- Die Frage, ob im Einzelfall ein zusätzliches Sachverständigengutachten erforderlich ist, stellt eine vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbare Frage der Beweiswürdigung dar.OGH 4 Ob 93/25t, 11.09.2025
- Hier: vorläufige Entscheidung über den hauptsächlichen Aufenthalt.OGH 2 Ob 24/22a, 30.05.2022
- Die Stellungnahme eines Psychologen der Familiengerichtshilfe ist zwar nicht einem Sachverständigengutachten iSd §§ 351 ff ZPO gleichzusetzen, was im Einzelfall aber nicht ausschließt, dass eine derartige Stellungnahme im Zusammenhalt mit den anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellt. Die Frage, ob im Einzelfall zusätzlich auch ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, stellt eine vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbare Frage der Beweiswürdigung dar.OGH 10 Ob 74/18g, 23.10.2018
- Hier: Obsorgeentscheidung.OGH 5 Ob 188/11z, 09.11.2011
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Auch im Außerstreitverfahren ist der Oberste Gerichtshof nicht Tatsacheninstanz.OGH 5 Ob 137/08w, 14.07.2008
- Soweit im Revisionsrekurs unter Bezugnahme auf ein früheres Sachverständigengutachten versucht wird, die Richtigkeit der maßgebenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen zu bekämpfen, kann diesen Rechtsmittelausführungen kein Erfolg beschieden sein.OGH 10 Ob 48/06s, 17.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 65.
- OGH 1 Ob 111/26v, 27.08.2026
- OGH 3 Ob 75/26i, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 107/26t, 07.07.2026
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 194/25w, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 198/25a, 23.02.2026
- OGH 3 Ob 179/25g, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 134/25i, 24.09.2025
- OGH 4 Ob 93/25t, 11.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 15 · Rechtliches Gehör
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